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personelle Verflechtungen

Definition: Was ist "personelle Verflechtungen"?
Es bestehen drei Varianten:
(1) im Konzern: Vorstandsmitglieder der Konzernspitze als Aufsichtsräte oder Vorstände in der Untergesellschaft;
(2) im Konzern: Aufsichtsratsmitglieder der Konzernspitze im Aufsichtsrat der Untergesellschaft;
(3) Vorstandmitglieder eines Unternehmens als Aufsichtsratmitglieder eines anderen Unternehmens.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Personelle Verflechtungen: Es bestehen drei Varianten:
    (1) im Konzern: Vorstandsmitglieder der Konzernspitze als Aufsichtsräte oder Vorstände in der Untergesellschaft;
    (2) im Konzern: Aufsichtsratsmitglieder der Konzernspitze im Aufsichtsrat der Untergesellschaft;
    (3) Vorstandmitglieder eines Unternehmens als Aufsichtsratmitglieder eines anderen Unternehmens.

    Verboten: Aufsichtsratsmitglieder der Konzernspitze im Vorstand der Untergesellschaft. Keine Aufsichtsratsmitgliedschaft entgegen dem Organisationsgefälle (§ 100 II 1 AktG).

    Ziel: Durchsetzung und Absicherung der einheitlichen Leitung, bes. im faktischen Konzern.

    2. Personelle Verflechtungen als unternehmenspolitisches Instrument des Vorstandes: Wechselseitige Kooptation von Managern anderer Unternehmen in den eigenen Aufsichtsrat.

    Ziel: Beratung, Repräsentation und bes. Umweltstabilisierung (Reduktion von Umweltungewissheit).

    3. Kritik: a) Wettbewerbspolitik: In der Wettbewerbstheorie und -politik gelten personelle Verflechtungen als potenzielle wettbewerbsbeschränkende Konzentrationsfaktoren wegen evtl. Förderung von oligopolistischen Preisabsprachen, Reziprok-Käufen, Marktabgrenzungen etc.

    b) Gesellschaftspolitik: Gesellschaftspolitisch fragwürdig als herrschaftsgarantierendes Netzwerk von Machteliten, die von wenigen Schaltzentralen aus wesentliche Teile der Wirtschaft und Gesellschaft kontrollieren können.

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