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Personensorge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steht als Teil des elterlichen Sorgerechts grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu, bei nicht miteinander verheirateten Eltern teilweise der Mutter allein. Die P. umfasst das Recht und die Pflicht der Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes. Sonderregelung für dauerhaft getrennt lebende Eltern.

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