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Planwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: in Literatur und Publizistik oft anzutreffende Bezeichnung für eine Wirtschaftsordnung, in der der Wirtschaftsprozess von einer zentralen Instanz auf der Grundlage ihres Plans koordiniert wird. Eine solche Kennzeichnung impliziert jedoch, dass das Wirtschaften in anders gearteten Wirtschaftsordnungen nicht auf Plänen beruht, was logisch falsch ist. Daher sind diesem Begriff zur Beschreibung der gemeinten Wirtschaftsordnungen Bezeichnungen wie z.B. Zentralverwaltungswirtschaft (Eucken) vorzuziehen.
2. Planversagen: a) Informations- und Kontrollprobleme der zentralen Planung, die angesichts der Planung für eine gesamte Volkswirtschaft überfordert ist.
b) Motivationsprobleme der ausführenden Einheiten, die nach dem Prinzip der Planerfüllung von nicht-materiellen Anreizen angeregt worden sind.
c) Mangelnde Märkte und Institutionen.
Gegenteil: Marktversagen.
Anders: Staatsversagen.
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