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politisches Risiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Versicherungswirtschaft
    2. Außenhandel

    Versicherungswirtschaft

    Sammelausdruck für wirtschafts-, sozial-, verwaltungs- und allgemeinpolitische Gefahrumstände, z.B. Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Verfügungen von hoher Hand. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) i.d.R. ausgeschlossen, teilweise Wiedereinschluss aufgrund besonderer Klauseln, i.d.R. mit verkürzten Kündigungsfristen und gegen Prämienzuschlag.


    Außenhandel

    Außenhandelsrisiko, welches sich auf die Verlustgefahr bezieht, die von der besonderen Situation und der (Wirtschafts-)Politik im Lande des Vertragspartners ausgeht. Als politisches Risiko gelten u.a.:
    (1) Krieg, Boykott, Embargo oder Blockade;
    (2) Bürgerkrieg, Unruhen oder Streiks im Partnerland;
    (3) Beschlagnahme, Beschädigung oder Verlust der Ware, wenn sie politisch motiviert sind;
    (4) Zahlungsverbots- oder Moratoriumsrisiko;
    (5) Transferrisiko und Konvertierungsrisiko (Länderrisiko).

    Zur Deckung politischen Risikos: Exportkreditgarantien des Bundes.

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