Preisausgleichsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der einzelwirtschaftlichen oder gemeinwirtschaftlichen Preispolitik für eine Preisstellung, bei der Verluste auf einem Absatzsektor durch entsprechend höhere Gewinne auf einem anderen ausgeglichen werden, z.B. Ausgleich zwischen Inlands- und Exportpreisen, zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen, bes. bei Versorgungsbetrieben (Verlust bei Wasserwerk, Gewinn bei Gaswerk).
Die Kostenrechnung bleibt vom Preisausgleichsprinzip unberührt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Betrieb
Controlling
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Kostenfunktion
Lizenzgebühren
Management
Rechnungswesen
Risiko
Unternehmen
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Preisausgleichsprinzip
ausgehend