Preisausgleichsprinzip
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Ausführliche Definition
Begriff der einzelwirtschaftlichen oder gemeinwirtschaftlichen Preispolitik für eine Preisstellung, bei der Verluste auf einem Absatzsektor durch entsprechend höhere Gewinne auf einem anderen ausgeglichen werden, z.B. Ausgleich zwischen Inlands- und Exportpreisen, zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen, bes. bei Versorgungsbetrieben (Verlust bei Wasserwerk, Gewinn bei Gaswerk).
Die Kostenrechnung bleibt vom Preisausgleichsprinzip unberührt.
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