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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prüfung der Importpreise seitens der EU-Kommission, um Dumpingpreise (Dumping) zu verhindern. Die  EU-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Antrag gebietsansässiger Unternehmen, die über ein zu niedriges Preisniveau importierter Ware Klage führen, ob durch diese Einfuhren aufgrund überhöhter Mengen zu solchen Preisen ein erheblicher Schaden für die Erzeugung gleichartiger oder zum gleichen Zweck verwendbarer Waren in der EU eintritt oder einzutreten droht und ob dieser Schaden im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muss. Folge kann die Erhebung von Antidumpingzöllen sein.

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