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Revision von Preisregelung vom 19.02.2018 - 16:35
Preisregelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff für staatliche Maßnahmen der Preispolitik, nicht auch privatrechtlicher Abreden. Zur Preisregelung gehören z.B. behördliche Verordnungen, Verfügungen, Anordnungen und sonstige Maßnahmen.
Die Einhaltung der Preisregelung ist durch den Blanketttatbestand des § 3 WiStG 1954 mit einer Bußgelddrohung bis zu 25.000 Euro geschützt.
Vgl. auch Preisvorschriften.
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