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Pressedistribution
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Pressevertrieb, im Gegensatz zu vielen anderen Branchen (Beispiel Lebensmittel), die lebenswichtige Güter anbieten und dafür i.d.R. eigene logistische Vertriebssysteme unterhalten (z.B. zentraler Einkauf und zentrale Lager, Transportlogistik zu den Filialen), kommt medialen Distributionssystemen bzw. -netzen eine zusätzliche Funktion zu. Da die Medien nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine „öffentliche Aufgabe“ haben, gilt dies nach ständiger Rechtsprechung auch für das Medien-Vertriebsnetz, um Pressevielfalt als Meinungsvielfalt beim Rezipienten ankommen zu lassen. Aus diesem Grund unterliegt das Vertriebssystem von Medienprodukten gewissen Regulierungen, die sich in Deutschland über
1) kartellgesetzliche Regelungen (z.B. GWB),
2) die ständige Wettbewerbs- und Medienrechtsprechung der Gerichte,
3) Selbstverpflichtungsregeln der beteiligten Akteure (Verlage, Grossisten, Einzelhändler) sowie
4) über einen vergleichsweise sehr hohen Grundkonsens über das Vertriebsmodell definieren. Tragende Säulen dieses ökonomischen und medienpolitischen Konsensmodells sind:
- das Dispositionsrecht,
- das ökonomisch dazu analoge Remissionsrecht,
- das Diskriminierungsverbot und
- die Preisbindung der zweiten Hand für Verlagserzeugnisse.
Praktisch fungieren die Pressegrossisten (Grosso) in ihren angestammten Vertriebsgebieten – als Distributionsstufe zwischen Verlagen und Einzelhandel – als regionale Gebietsmonopolisten, denen allerdings aufgrund der eben geschilderten Regulierungen die ökonomischen Monopolinstrumente genommen sind (Monopol). Diesem Distributionssystem teilweise vorgeschaltet sind sog. Zuliefernetze, die mittels einer eigenen Logistik die rund 100 Clearing-Punkte beim Grosso sowie weitere Umlade- und Weiterverteilpunkte anfahren (Hub & Spoke-System). Die Zugangsfreiheit für alle Produkte und Anbieter der Netzwerk-Infrastruktur ist aber auch aufgrund der in Deutschland mittelständisch strukturierten und weitgehend verlagsunabhängigen Branchenstruktur des Grossogewerbes (Bundesverband Pressegrosso) gesichert. Mit der Auflage, alle Verlagsobjekte zu vertreiben (Neutralitätspflicht), ist es den regionalen Monopolisten auch nicht möglich, Cream Skimming, also Rosinenpicken, zu betreiben.
Neben dem Vertrieb über die Grosso- (Großhandels-) und Einzelhandelsstufe gibt es weitere Distributionssysteme im Printpressebereich: Die Pressepost (früher: Postzeitungsdienst), über die die Abonnements distribuiert werden, sowie den Bahnhofsbuchhandel.
Logistisch gesehen ist das über das Grosso- und Einzelhandelsnetz bewegte Volumen an Printtiteln mit rund 5,7 Mrd. Exemplaren mehr als doppelt so groß wie das Abo-Volumen, das über die Pressepost der Deutschen Post AG abgewickelt wird. Das Grossosystem distribuiert v.a. landes- und regionenweite Tageszeitungen, Kaufzeitungen sowie Publikumszeitschriften. Über den Abonnementvertrieb werden v.a. regionale und lokale Tageszeitungen (eigene Zustellersysteme), Fachzeitschriften und Publikumstitel sowie eher kleinauflagige und spezielle Printprodukte (z.B. Vereinszeitschriften) vertrieben. Die für die Sicherstellung der Zustellung notwendige Netz-Infrastruktur ist erheblich: Die täglichen Zuliefernetze haben eine Größenordnung von 260 Längenkilometern, das Grossonetz umfasst 350 km. Mit rund 600 Längenkilometern ist allein das Distributionssystem für den Einzelverkauf über 15 Mal so groß wie das Schienennetz (Personenverkehr) der Bahn. Besonderheit dieses Distributionsnetzes ist, dass es wegen der Zeitsensibilität der Produkte v.a. auf Service-Maximierung und nicht so sehr auf Transportkosten-Minimierung ankommt.
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