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Prime Standard
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), das strengere Zulassungsfolgepflichten für die dort notierten Unternehmen vorsieht als das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Der Prime Standard ist geschaffen worden, um die Qualitätsanforderungen des Neuen Marktes und des SMAX unter juristisch eindeutigen Rahmenbedingungen durchsetzen zu können. Er ist wirksam geworden mit Inkrafttreten der neuen Börsenordnung der FWB am 1.1.2003. Zum amtlichen oder geregelten Markt gemäß Börsengesetz zugelassene Unternehmen, die in den Prime Standard aufgenommen werden möchten, müssen folgende Pflichten erfüllen, mit denen auch international eine hohe Transparenz erreicht wird:
(1) Quartalsberichterstattung (WpHG: Zwischenmitteilungen),
(2) Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders,
(3) Durchführung von mind. einer Analystenkonferenz pro Jahr,
(4) Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen auch in engl. Sprache.
Die Aufnahme eines Unternehmens im Prime Standard ist die Voraussetzung für die Einbeziehung in einem der Auswahlindizes Deutscher Aktienindex (DAX), MDAX, SDAX, TecDAX.
Gegensatz: General Standard.
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