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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    I.e.S.: Fremdmittel, die vorwiegend von institutionellen Investoren i.d.R. außerhalb des Bankensektors zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um privat platzierte, d.h. im Sekundärmarkt i.d.R. nichtgehandelte (illiquide), (erst- und nachrangige) Fremdkapital- und Mezzanine-Titel mit Sub-Investment-Grade-Rating. Die Finanzierungskontrakte können vertraglich geregelt oder verbrieft sein.

    I.w.S.: Schließt Fremdkapitalfinanzierungen über Kreditinstitute sowie Privatdarlehen natürlicher Personen mit ein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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