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Revision von Privatsphäre vom 02.02.2021 - 15:00

Privatsphäre

Definition: Was ist "Privatsphäre"?

Die Privatsphäre ist der nichtöffentliche Raum eines Menschen, in dem er seine Persönlichkeit und Individualität auslebt und entfaltet und Grundbedürfnisse wie Sexualität, Reinigung und Entleerung befriedigt (Intimsphäre). Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgedeckt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Entwicklung
    3. Digitalisierung
    4. DSGVO
    5. Kritik und Ausblick

    Allgemein

    Die Privatsphäre ist der nichtöffentliche Raum eines Menschen, in dem er seine Persönlichkeit und Individualität auslebt und entfaltet und Grundbedürfnisse wie Sexualität, Reinigung und Entleerung befriedigt (Intimsphäre). Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgedeckt. Mit dem englischen Begriff "privacy" wird die Privatsphäre oder das Privatleben bezeichnet. Im Deutschen hat er sich ebenfalls durchgesetzt, etwa mit Blick auf Luxusimmobilien. Auch Tieren kann eine Privatsphäre zugesprochen werden. Diese bleibt freilich gewahrt, wenn man ihnen mit versteckten Kameras und anderen verdeckten Mitteln auf den Leib rückt.

    Entwicklung

    Die Privatsphäre (wie die Intimsphäre) wird zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich verstanden. So konnten sich im Mittelalter und in der Renaissance nicht viele in ihrem Alleinsein oder in ihrer Zweisamkeit einrichten. Die Armen mussten rund um die Uhr die Blicke der Mitbewohner ertragen. An Höfen war es entgegen der allgemeinen Sitte im Barock nicht unüblich, dass die Könige vor den Augen ihrer Untertanen ihre Notdurft verrichteten. Die Digital Natives sind angeblich weniger an Privatheit interessiert als frühere Generationen, gerade im virtuellen Raum. Allerdings versuchen sie i.d.R. ebenso ihre Intimsphäre zu schützen, außer bei gewollten Tabubrüchen.

    Digitalisierung

    Die Digitalisierung ist mit unterschiedlichen Gefahren für die Privatsphäre verbunden. Persönliche bzw. personenbezogene Daten können auf einfache Weise an zahlreichen Orten – sowohl im privaten als auch im halböffentlichen oder öffentlichen Raum – gesammelt und dann weitergegeben und ausgewertet werden. Technologien wie Sprachassistenten (womöglich zusammen mit Stimmerkennung und Emotionserkennung) und Gesichtserkennungssysteme (womöglich zusammen mit Emotionserkennung) stellen bei allen Vorzügen bei der Bedienung und Möglichkeiten der Forschung in der Anwendung eine Bedrohung für den Einzelnen und die Gesellschaft dar.

    DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden und Vereine, die innerhalb der EU einen Sitz oder ihre Kundschaft haben. Es sind technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und individuelle Aspekte vorhanden. In der DSGVO sind Prinzipien verankert wie Privacy by Design (der Schutz der Daten wird schon bei der Gestaltung der Systeme berücksichtigt) und Privacy by Default (der Schutz der Daten ist der Normalfall, wobei der Benutzer ihn unter Umständen selbst durch Anpassung der Dienste oder Geräte abschwächen kann).

    Kritik und Ausblick

    Die Privatsphäre wurde immer wieder in der Medienethik und in der Rechtsethik behandelt, etwa im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Prominente. Sie ist ein wichtiges Thema der Informationsethik, vor allem mit Blick auf die informationelle Autonomie, also die Möglichkeit, selbstständig auf Informationen zuzugreifen, über die Verbreitung von eigenen Äußerungen und Abbildungen selbst zu bestimmen sowie die Daten zur eigenen Person einzusehen und gegebenenfalls anzupassen. Nicht zuletzt können Wirtschaftsethiker diverse Fragen aufwerfen. So mag der Arbeitsplatz, auch wenn er in einem Büro oder in einer Fabrik angesiedelt ist, die Privatsphäre verletzen, z.B. wenn private E-Mails gelesen werden oder Überwachungskameras installiert sind.

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