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progressiver Steuertarif

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein Steuertarif, bei dem der Steuersatz von der Höhe der Bemessungsgrundlage abhängt (z.B. des Einkommens) und mit steigender Höhe der Bemessungsgrundlage (z.B. also mit steigendem Einkommen) auch der Steuersatz steigt. Zwar ist es üblich, dass man im Steuertarif bei dem jeweiligen Einkommen die gesamte Steuerschuld ausweist und damit der Durchschnittsteuersatz vorrangig ins Auge fällt; für die Wirkungen eines progressiven Steuertarifs auf das wirtschaftliche Verhalten ist aber weniger der Durchschnittssteuersatz als der Grenzsteuersatz entscheidend, da dieser die Entscheidungen der Betroffenen stärker beeinflusst. Vgl. auch  Steuerprogression.

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