Prozessagent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
war ein die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreibender Rechtsbeistand. Der Prozessagent bedurfte der Erlaubnis des zuständigen Landgerichtspräsidenten, die i.d.R. nur für ein bestimmtes Amtsgericht erteilt wurde. Nach der Neufassung des § 157 ZPO durch das Rechtsleistungsdienstgesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I 2840) kann sich der bevollmächtigte Rechtsanwalt in der Verhandlung durch einen bei ihm im Vorbereitungsdienst beschöftigten Rechtsreferendar vertreten lassen.
Vgl. auch Rechtsbeistand, registrierter Erlaubnisinhaber, Rechtsdienstleistungsregister.
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