Direkt zum Inhalt

Prozessbevollmächtigter

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine Person, die für die Partei im Zivilprozess auftritt. Prozessbevollmächtigter kann grundsätzlich, soweit kein Anwaltszwang besteht, jeder sein, der Prozessfähigkeit besitzt (§ 79 ZPO).

    Vgl. auch Prozessagent, Rechtsanwalt.

    Hat die Partei einen Prozessbevollmächtigten bestellt, können Prozesshandlungen, bes. Zustellungen (§ 166 ZPO), wirksam nur diesem gegenüber vorgenommen werden.

    Vgl. auch Prozessvollmacht, Stellvertretung.

    Im Steuerverfahren: Bevollmächtigter.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com