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Prüfungsstandard

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In Deutschland werden Prüfungsstandards vom IDW entwickelt. Sie stellen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu bestimmten prüferischen Fragestellungen und Themen dar und gelten als Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung). Sie sind daher von Wirtschaftsprüfern bei der Durchführung von Abschlussprüfungen grundsätzlich zu beachten. Die Prüfungsstandards des IDW werden als IDW Prüfungsstandards (IDW PS) bezeichnet und besitzen jeweils eine dreistellige Nummerierung und einen Titel, z.B. IDW PS 200 „Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen”, IDW PS 450 „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen” etc. Bei der Formulierung seiner Prüfungsstandards orientiert sich das IDW weitgehend an den von der IFAC herausgegebenen internationalen Prüfungsstandards, den International Standards on Auditing (ISA). Die ISA werden in analoger Weise wie die IDW PS nummeriert und betitelt, z.B. ISA 550 „Prüfung des Einflusses von Geschäften zwischen verbundenen Parteien auf den Abschluss”, ISA 240 „Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers, betrügerische Handlungen und Fehler bei Abschlussprüfungen in Betracht zu ziehen” etc.

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