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Revision von Publikationspflicht vom 03.09.2009 - 10:31
Publikationspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die nach geltendem Handelsrecht den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und anderen bestimmten Unternehmen obliegende Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie ggf. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes. Umfang der Publikationspflicht ist abhängig von den Größenklassen der Unternehmen und Konzerne.
Vgl. auch Publizität.
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