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Publikationspflicht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die nach geltendem Handelsrecht den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und anderen bestimmten Unternehmen obliegende Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie ggf. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes. Umfang der Publikationspflicht ist abhängig von den Größenklassen der Unternehmen und Konzerne.

    Vgl. auch Publizität.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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