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Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (RZZ)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Customs Co-Operation Council (CCC); gegründet aufgrund einer 1950 unterzeichneten Konvention, die 1952 in Kraft trat; 104 Mitgliedsstaaten.

    Ziele und Arbeitsergebnisse: Die Arbeiten haben weltweite Bedeutung, daher wurde auch die frühere Bezeichnung Brüsseler Zollrat fallen gelassen. Hauptziel ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollformalitäten. Arbeitsergebnisse sind bes. die auf Konventionen beruhende Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (NRZZ), früher: Brüsseler Zolltarifschema (BZT); und die Konvention über den Zollwert (seit 1.7.1980 ersetzt durch GATT-Zollwert-Kodex) und über Carnets ATA. Entwicklung eines Harmonisierten Systems zur Beschreibung und Codierung der Waren (HS), das inzwischen fertig gestellt ist und auf der Basis einer internationalen Konvention am 1.1.1988 in die internationalen Zoll- und Außenhandelsnomenklaturen eingeführt wurde. Die EU haben das HS vollständig in das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels zur Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedsstaaten (NIMEXE) übernommen.

    Seit 1995 Weltzollorganisation (WZO).

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