Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) wurde im Jahr 1971 von der Bundesregierung eingerichtet. Er ist aus sieben Universitätsprofessoren zusammengesetzt. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre benannt.
Auftrag: Begutachtung der Umweltsituation und der Umweltbedingungen der Bundesrepublik Deutschland.
Vgl. auch Umweltgesetzgebung.