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Revision von Raumkosten vom 14.02.2018 - 17:46
Raumkosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe aller Kosten für die Bereitstellung von Räumen für die betriebliche Leistungserstellung, z.B. Grundstückskosten, Gebäudeabschreibung bzw. Miete, Heizung, Beleuchtung, Reinigung. Raumkosten werden häufig in einer oder mehreren Hilfskostenstelle(n) „Gebäude” gesammelt und im Rahmen der Betriebsabrechnung auf die nutznießenden Kostenstellen je nach Fläche und wirtschaftlichem Wert (Stockwerk, Haupt- oder Nebengebäude) umgelegt.
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