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Revision von Rechengrößen vom 14.02.2018 - 17:46

Rechengrößen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für die im Rechnungswesen benutzten Dimensionskategorien.

    Arten:
    (1) Originäre bzw. konkrete Rechengrößen: Als Grunddimensionen im strengen Sinn stehen für quantitative wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge nur physikalische Größen (Stückzahlen, Gewichte, Längen, Zeiten), Zahlungsmittel (Ein-, Auszahlungen, Zahlungsmittelbestände) und rechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen auf Zahlungsmittelübertragung (Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Schulden) zur Verfügung.

    Vgl. auch originäre Rechengrößen.

    (2) Abgeleitete bzw. fiktive Rechengrößen: begriffliche Konstrukte, v.a. Ertrag, Aufwand und Erfolg sowie Leistung, Kosten, Ergebnis im traditionellen „wertmäßigen” Sinn. Sie werden begrifflich von den konkreten Rechengrößen abgeleitet.

    Vgl. auch abgeleitete Rechengrößen.

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