Direkt zum Inhalt

Rechnungshof

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug und damit die Erfüllung der administrativen Kontrollfunktion obliegt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof (Art. 114 Abs. 2 GG), für jedes Bundesland ein Landesrechnungshof, deren formale Grundlagen weitgehend analog ausgestaltet sind. Bei den Gemeindeverbänden führt das Rechnungsprüfungsamt die örtlichen Prüfungen durch; hinzu kommt eine landesrechtlich unterschiedlich gestaltete überörtliche Prüfung. Der 1977 errichtete Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) als selbstständiges Gemeinschaftsorgan primärrechtlich verankert (vgl. Art. 246 ff. EGV).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com