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rechtliches Interesse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn der Rechtskreis einer Person im weitesten Sinn berührt wird. Akteneinsicht durch Unbeteiligte setzt u.U. Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses voraus (vgl. z.B. § 299 ZPO).

    Anders: Berechtigtes Interesse.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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