Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Rechtsanwaltsvergütungsgestez (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl. I, S. 718) m.spät.Änd. löste zum 1.7.2004 die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab und regelt die Vergütungssätze für die unterschiedlichen anwaltlichen Tätigkeiten.
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