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Rechtsökonomik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Rechtsökonomik (engl.: Law and Economics) betrachtet das Recht als ökonomischen Gegenstand. Vornehmlich Institutionen, Grundlagen und Strukturen des Rechts sowie Fragestellungen rechtlicher Natur werden vom Standpunkt der Volkswirtschaftslehre aus untersucht. Das Vorgehen verbindet Ökonomen und Juristen, deren Interesse dem Entscheidungsverhalten von Individuen gilt, die das Recht setzen, pflegen und anwenden oder als Wirtschaftssubjekt und Normadressat handeln. Dabei bedient sich die ökonomische Analyse des Rechts einer beachtlichen Breite an wirtschaftstheoretischen Ansätzen, insbesondere der Allgemeinen Gleichgewichtstheorie des Marktes, der Wohlfahrtsökonomik, der ökonomischen Theorie der Regulierung, der Neuen Institutionenökonomik, der ökonomischen Theorie der Verfügungsrechte, der Neuen Politischen Ökonomie, der Konstitutionenökonomik, der Spieltheorie, der Informationsökonomik und der Verhaltensökonomik, und ist grundsätzlich allen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen empirischen Methoden zugänglich.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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