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Referenzzinssatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    für eine bestimmte Laufzeit gültiger und auf eine bestimmte Währung lautender repräsentativer Zinssatz am Geldmarkt, der sowohl für Anlagen als auch Kredite gilt. Seit 1.1.1999 gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) als Referenzzinssatz für die Mitgliedsstaaten der EU. Damit löste er nicht nur den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) für Anlagen und Kredite am deutschen Geldmarkt, sondern auch alle anderen Zinssätze auf Währungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion ab. Ebenfalls von Bedeutung ist der LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen ermittelt wird. Im Fall des EURO wird er als Euro-LIBOR bezeichnet.

    Der Referenzzinssatz stellt eine Orientierung für wichtige übliche Fristigkeiten am Geldmarkt dar, der Zinssatz einzelner Geschäfte kann nach oben oder unten abweichen. Bedeutung erlangt er auch bei der Anpassung von Floating Rate Notes (FRN) bzw. Roll-over-Krediten.

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