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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (Schriftgut-)Ablage. 1. Begriff: Einordnung und Verwaltung von Schriftgut. Die Registratur kann zentral oder dezentral erfolgen.

    2. Voraussetzungen: Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen festgelegt sind (Aktenplan); Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels; Vorhandensein der Ordnungsmittel, Suchmittel, Schriftgutbehälter und technischer Bürogeräte.

    3. Verfahren der Ablagetechnik: a) aufeinander folgende Ordnung (Flachablage, Aktenablage); b) hintereinander folgende Ordnung (Steilablage, Hängeablage); c) nebeneinander folgende Ordnung (bibliothekarische Ablage, Stehablage).

    4. Heute vereinfacht durch den Einsatz von Speicherdatenträgern.

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