Reisekreditbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akkreditiv in Urkundenform (Kreditbrief) zur Erleichterung des Reiseverkehrs. Der Reisende kann gegen Vorlegung der Urkunde bis zu einem im Reisekreditbrief bezeichneten Höchstbetrag bei jedem zum Korrespondentenkreis der ausstellenden Bank gehörenden Kreditinstitut nach entsprechender Legitimation Bargeld abheben. Durch heute übliche Reisezahlungsmittel, z.B. Reisescheck oder Kreditkarte fast völlig verdrängt. Gebräuchlich ist der Reisekreditbrief v.a. noch in der Türkei und einigen arabischen Staaten.
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