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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff der Wettbewerbstheorie zur Abgrenzung einer Gruppe von Anbietern bzw. Nachfragern derart, dass von den nicht zur Gruppe gehörenden Anbietern bzw. Nachfragern keine oder nur zu vernachlässigende Einflüsse auf das wettbewerbliche Verhalten innerhalb der Gruppe ausgehen.

    2. Methodisch sind verschiedene Ansätze zur Abgrenzung einer derartigen Tauschgruppe entwickelt worden: a) Das Industriekonzept von Marshall stellt auf die physikalisch-technische Homogenität (wie z.B. in Produktionsstatistiken) ab und vernachlässigt den für Preisbildungsprozesse maßgeblichen Gesichtspunkt der subjektiven Substituierbarkeit von Gütern.

    b) Das Substitutionskonzept und seine verschiedenen Ausprägungen: Im Rahmen dieses Konzepts sind methodisch verschiedene Ansätze entwickelt worden, um die Grenzen einer Tauschgruppe zu bestimmen:
    (1) Die Theorie der Substitutionslücke (Robinson) sieht alle Güter in totaler Konkurrenz um die Kaufkraft der Konsumenten. Diese Kette von Substituten werde jedoch durch sog. Substitutionslücken unterbrochen, die zu eigenen r.M. führen.
    (2) Das Bedarfsmarktkonzept von Arndt und Abbott stellt auf Güter ab, die nach der subjektiven Auffassung der Nachfrager dazu geeignet sind, einen bestimmten gesellschaftlichen Bedarf zu decken.
    (3) Das Konzept der externen Interdependenz (Triffin) ordnet alle Unternehmen einem Markt zu, die durch gegenseitige Abhängigkeit beim Verkauf verbunden sind. Triffin will diese Beziehungen quantitativ mit einem Koeffizienten erfassen, der formal der Kreuzpreiselastizität des Angebots entspricht, jedoch die relative Veränderung der nachgefragten Menge bei irgendeinem Anbieter i und der sie bewirkenden relativen Veränderung des geforderten Preises eines bestimmten Anbieters j ausdrückt.

    Die verschiedenen Substitutionskonzepte haben alle als gemeinsame Wurzel die Substitutionsbeziehung der von Unternehmen erzeugten Gütern, wobei die Abgrenzung teils aus der Sicht der Nachfrager, teils aus der Sicht der Anbieter vorgenommen wird.

    c) Die räumliche Marktabgrenzung findet man bes. bei transportintensiven Gütern (z.B. Baustoffe) oder im Dienstleistungsgewerbe; dort entstehen sog. Kettenoligopole, d.h., jeder Anbieter steht unter Berücksichtigung der räumlichen Präferenzen mit anderen Anbietern in Konkurrenz. Der räumlich r.M. ist insofern zum Teil sehr eng (Einzelhandel) abzugrenzen oder kann angesichts der geringen Bedeutung der Transportkosten den Weltmarkt umfassen (z.B. Schiffs- oder Flugzeugbau).

    d) Die zeitliche Marktabgrenzung besagt, dass Anbieter und Nachfrager einem r.M. angehören, wenn sie zum selben Zeitpunkt zum Leistungsaustausch bereit sind.

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