Repartitionsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch Quotitätsteuern ersetzt.
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