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Restschuldversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Risikolebensversicherung gegen Einmalbeitrag mit einer fallenden Versicherungssumme (in Ausnahmefällen auch eine Kapitallebensversicherung), die im Todesfall den noch nicht getilgten Teil eines Kredits leistet.

    2. Hintergründe: Der Gläubiger eines Darlehens hat bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die die Rückzahlungsfähigkeit eines Darlehensnehmers beeinträchtigen oder verhindern, ein Interesse, sein Rückzahlungsrecht abzusichern. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Todesfallrisikos. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Lebensversicherung und tritt die Ansprüche auf die Auszahlung im Versicherungsfall in Höhe der noch bestehenden Restschuld an den Darlehensgeber ab.

    3. Besondere Merkmale: Die Restschuldversicherung unterscheidet sich von normalen Risikolebensversicherungen gegen Einmalbeitrag mit fallender Summe durch den Vertriebsweg, die Verwaltung und die durchschnittliche Versicherungssumme. Die Restschuldversicherung wird zumeist i.V.m. einem Ratenkredit über die kreditgewährende Bank vertrieben, die in der Folge auch große Teile der Verwaltung und Bestandsführung übernimmt. Da die Restschuldversicherung überwiegend i.V.m. Konsumentenkrediten vertrieben wird, ist deren durchschnittliche Versicherungssumme eher gering.

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