Retrozession
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Abgabe von Risiken oder Anteilen an Risiken, die in Rückdeckung übernommen worden sind.
2. Merkmal: Die Abgabe erfolgt an andere Rückversicherer gegen eine anteilige oder gesondert kalkulierte Prämie.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
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Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
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Krankenversicherung
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