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Revers

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gegenschein, durch den eine Verpflichtung aufgehoben oder eine Urkunde widerrufen wird.

    2. Schriftliche Verpflichtungserklärungen etc. (z.B. Reverssystem).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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