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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Betriebliche Preispolitik
    2. Staatliche Preispolitik

    Betriebliche Preispolitik

    vorläufiger, später in einen Festpreis (Preisfunktionen) umzuwandelnder Preis für Erzeugnisse, zu deren Preisbildung die Kostengrundlagen noch nicht genau zu ermitteln sind.

    Staatliche Preispolitik

    Festsetzung von Höchst-(Mindest-)Preisen, die nicht über-(unter-)schritten werden sollen, nach denen sich also die Marktteilnehmer richten müssen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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