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Riester-Förderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wie dargestellt, liegt die wichtigste Besonderheit der Riester-Verträge in der staatlichen Förderung. Beim Riester-Bausparen werden zunächst die Sparbeiträge um die Grundzulage und ggf. die Kinderzulagen aufgestockt. Nach Zuteilung kann der Bausparer die Zulagen für die Tilgung seines Darlehens beantragen. Wichtig ist, dass entweder ohnehin die maximal notwendige Sparleistung von 2.100 € p.a. abzüglich der jeweiligen Zulagen oder 4% vom beitragspflichtigen Einkommen in den Riestervertrag fließen, damit die volle Zulage gesichert ist. Ansonsten werden die Zulagen anteilig (auch nachträglich) gekürzt.

    Eine Anpassung der staatlichen Förderung (Grundzulage dann 165 €) ist im Rahmen der geplanten Rentenreform und der verbesserten betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen. Ob die Kinderzulage ebenfalls angehoben wird, ist noch nicht bekannt. Zudem ist ein Freibetrag für Leistungen aus der Riester-Rente bei der Grundsicherung im Alter geplant.

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