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Risikopräferenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Risikoeinstellung, Risikoappetit.

    1. Begriff: Grad der Risikoneigung. Man unterscheidet Risikoneutralität (Risikoindifferenz), Risikofreude (Risikosuchendes Verhalten) und Risikoaversion (Risikoscheu).

    2. Hintergründe: In der Realität sind Entscheidungssituationen meist durch eine Unsicherheits- oder Risikolage geprägt, was dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Ergebnisse von Entscheidungen nicht eindeutig determiniert und damit nicht sicher vorhersagbar sind. Von einer Unsicherheitssituation im engeren Sinne wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn den einzelnen Ergebnismöglichkeiten keine Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden (können). Risikosituationen sind hingegen von Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Ergebnissen geprägt, wobei es ausreicht, dass die Wahrscheinlichkeiten den verschiedenen Ergebnisausprägungen subjektiv vom Entscheidungsträger zugeordnet werden.

    3. Ausprägungen: a) Risikoneutralität liegt vor, wenn positive und negative Abweichungspotenziale vom Erwartungswert einer Zielgröße seitens des Entscheidungsträgers gleich hoch gewichtet werden; der rationale Entscheidungsträger wird in diesem Fall aus einer Mehrzahl von Handlungs- bzw. Verhaltensmöglichkeiten diejenige mit dem höchsten Erwartungswert auswählen. Beim Vergleich einer unsicheren Ergebnisverteilung und einem sicheren Ergebnis in Höhe des Erwartungswertes der unsicheren Verteilung ist er indifferent. 

    b) Risikofreude (Risikosympathie) liegt vor, wenn positive Abweichungspotentiale vom Erwartungswert seitens des Entscheidungsträgers höher gewichtet werden als negative Abweichungspotenziale; der rationale Entscheidungsträger wird in diesem Fall für die Auswahl aus mehreren Handlungs- bzw. Verhaltensmöglichkeiten einer Funktionsvorschrift folgen, die bei gegebenen Erwartungswerten für die Zielgröße vergleichsweise risikoreicheren, damit aber auch chancenreicheren Alternativen den Verzug gibt. Beim Vergleich einer unsicheren Ergebnisverteilung und einem sicheren Ergebnis in Höhe des Erwartungswertes der unsicheren Verteilung zieht er die unsichere Ergebnisverteilung vor.

    c) Risikoscheu (Risikoaversion) liegt vor, wenn negative Abweichungspotentiale vom Erwartungswert seitens des Entscheidungsträgers höher gewichtet werden als positive Abweichungspotenziale; der rationale Entscheidungsträger wird in diesem Fall für die Auswahl aus mehreren Handlungs- bzw. Verhaltensmöglichkeiten einer Funktionsvorschrift folgen, die bei gegebenen Erwartungswerten für die Zielgröße vergleichsweise risikoärmeren, damit aber auch chancenärmeren Alternativen den Verzug gibt. Beim Vergleich einer unsicheren Ergebnisverteilung und einem sicheren Ergebnis in Höhe des Erwartungswertes der unsicheren Verteilung zieht er das sichere Ergebnis vor.-- 4. Messung: Bei Orientierung am Bernoulli-Prinzip kann die Risikoeinstellung eines Entscheiders mithilfe des Arrow-Pratt-Maßes gemessen werden.

    5. Würdigungen: Entscheidungen im realen Wirtschaftsleben, z.B. am Kapitalmarkt, sind regelmäßig durch Risikoaversion gekennzeichnet. So verlangen Anleger von riskanten Anlagen mit steigendem Risiko zunehmende Risikoprämien, d.h. erwartete Renditen über der Verzinsung sicherer Geldanlagen.
    Genau deshalb gilt auch das Prinzip der wertorientierten Steuerung, dass c.p. bei gegebener Renditeerwartung eine Risikominimierung bzw. bei gegebener Risikolage eine Renditemaximierung anzustreben ist. Dabei gelten Nebenbedingungen. Versicherungsunternehmen dürfen schon aus aufsichtsrechtlicher Sicht ein bestimmtes Risikomaß nicht überschreiten. Die Entscheidungsträger im Versicherungsunternehmen müssen deshalb ihrem Handeln bzw. Verhalten einen bestimmten Grad an Risikoaversion zugrundelegen (das folgt bereits aus den Solvabilitätsvorschriften, vgl. Solvency I, Solvency II, und aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (kurz: MaRisk VA), ohne dass sie damit allerdings ihren Unternehmercharakter verlieren dürfen. Ein vollständiger Risikoausschluss, falls dies in einer realen Welt überhaupt möglich wäre, würde als Ausfluss einer gleichsam unbegrenzt risikoscheuen Einstellung zugleich den vollständigen Verzicht auf Chancen bedeuten, was mit Unternehmertum per se nicht mehr vereinbar wäre.

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