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Rückwärtshypothek

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anders als bei einer konventionellen Hypothek, die der Eigentümer der Immobilie über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahre tilgt, zahlt eine Bank bei einer Rückwärtshypothek eine monatliche Rente für den Erwerb eines Hauses. Im Gegensatz zum Verkauf auf Rentenbasis gegen eine Leibrente an eine Privatperson bürgt damit ein Kreditinstitut meist im Verbund mit einer Lebensversicherung für die Immobilienrente. Der bisherige Grundstückseigentümer ist dabei in der Verpflichtung, die Immobilie instand zu halten.

    Der dadurch auflaufende Kreditbetrag inklusive akkumulierter Zinsen wird bei Tod des Hauseigentümers durch Verwertung der Immobilie getilgt. Die Höhe der jeweiligen Raten hängen vom Wert der Wohnimmobilie, von der zu erwartenden Vertragslaufzeit (= Lebenserwartung des Wohnungseigentümers) sowie den kalkulierten Zinsen ab. Erben haben nach dem Ableben des Wohnungseigentümers die Möglichkeit, die aufgelaufene Kreditsumme abzulösen und das Objekt zu behalten.

    Vgl. auch Rentenhypothek.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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