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Rürup-Kommission

Definition: Was ist "Rürup-Kommission"?

Expertengremium unter Vorsitz des Leiters des Fachgebiets Finanz- und Wirtschaftspolitik der TU Darmstadt Bert Rürup, das im November 2002 von der Bundesregierung als „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme” eingesetzt wurde und im August 2003 Lösungswege zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unterbreitete.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Expertengremium unter Vorsitz des Leiters des Fachgebiets Finanz- und Wirtschaftspolitik der TU Darmstadt Bert Rürup, das im November 2002 von der Bundesregierung als „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme” eingesetzt wurde und im August 2003 Lösungswege zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unterbreitete.

    2. Vorschläge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV): a) Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab 2011 in Schritten von einem Monat pro Jahr; der Anpassungsprozess sollte sich also über 24 Jahre erstrecken.

    b) Außerdem soll die Rentenanpassungsformel um einen Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt werden, der die jährliche Rentenanpassung reduziert und damit die Beitragszahler entlastet.

    c) Daneben soll die Schwankungsreserve aufgestockt werden, sobald dies ohne Anhebung des Beitragssatzes möglich ist.

    d) Versicherungsfremde Leistungen wie die Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Behinderung sollen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung entfernt und anderweitig abgedeckt werden.

    Die ersten drei dieser Vorschläge wurden im Rahmen der Rentenreformen 2004 und Rentenreform 2007 mit leichten Modifikationen umgesetzt.

    3. Vorschläge zur Krankenversicherung: Aus der Überlegung, dass die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung fast ausschließlich über die Löhne beschäftigungssenkende Anreize setzt, ergaben sich in der Kommission zwei grundsätzliche Reformvorschläge: a) Die Einführung einer Bürgerversicherung und b) die Einführung von pauschalen Gesundheitsprämien (Kopfpauschale). Die Konzepte schließen sich gegenseitig nicht aus. In der Folgezeit wurde keines der Konzepte umgesetzt.

    4. Vorschläge zur Pflegeversicherung: Zur Stabilisierung des Beitragssatzes bei 1,7 Prozent sollten Altersrentner ab 2010 zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen einkommensabhängigen Ausgleichsbeitrag in Höhe von 2 Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens zahlen, um eine generationengerechte Finanzierung für mehr als 35 Jahre sicherzustellen. Auch dieser Vorschlag wurde in der Folgezeit nicht umgesetzt.

    Vgl. auch Herzog-Kommission.

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