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Sabbatical
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1. Allgemein: jüdischer Ruhe- und Feiertag, der siebte Tag der Woche (Samstag).
2. Arbeitszeitmodell: eine zeitlich zusammenhängende Phase (un-)bezahlten Urlaubes, auch als Sabbatjahr, Langzeiturlaub, Sonderurlaub bezeichnet; nicht selten bis zu einem Jahr, der teilweise oder ganz u.a. durch Ansparen von Urlaubsansprüchen möglich wird. Nutzung durch den Arbeitnehmer i.d.R. zu außerberuflichen Zwecken, zur Persönlichkeitsentwicklung und auch zur Fort- und Weiterbildung. Zur Realisierung kann entweder Zeit oder Geld angespart werden. Zeit kann auf einem Langzeitarbeitszeitkonto anspart werden, Geld kann in Form von Gehaltsverzicht zurückgelegt werden. Konkret bedeutet dies, ein Mitarbeiter arbeitet in Vollzeit, verzichtet aber auf einen Teil seines Gehaltes, um diesen während seines Landzeiturlaubes ausbezahlt zu bekommen. Der Arbeitgeber ist dabei unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet (§ 7e SGB IV.), Langzeitkonten gegen Insolvenz abzusichern. Weitere Modellvarianten: Unbezahlter Sonderurlaub, Teilzeitmodell. Nach Beendigung des Urlaubes kehrt der Mitarbeiter wieder an seinen Arbeitsplatz zu denselben Arbeitsbedingungen zurück. Das Sabbatical ist arbeitsvertraglich zu regeln.
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