Zitierfähige Version
Schadenversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten Schaden entstandenen Mittelbedarf decken.
Beispiele: Sachversicherungen, wie etwa die Feuerversicherung, Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Leitungswasserversicherung, sowie die Haftpflichtversicherung.––Es gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung; der Versicherungsnehmer darf durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden. Die Versicherungsleistung wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe dreifach begrenzt.––Gegensatz: Summenversicherung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon