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Schuldabänderung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Änderung des Inhalts einer Schuld durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (z.B. einer Kaufpreisschuld in Darlehen). I.d.R. gemäß § 311 I BGB zulässig. Pfandrechte und Bürgschaften bleiben bestehen (anders bei der Schuldumwandlung).
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