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Schuldrechtsreform

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I 3138) wurden das Schuldrecht und das Recht der Verjährung grundlegend reformiert. Der Gesetzgeber modernisierte die Abschnitte über die Leistungsstörungen und den Kaufvertrag, außerdem wurden die Vorschriften über den Werkvertrag angepasst. Zahlreiche Nebengesetze (z.B. AGB-Gesetz, Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)) wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Bislang nicht gesetzliche geregelte Rechtsinstitute wie die positive Vertragsverletzung wurden kodifiziert. Auch haben alle Paragraphen amtliche Überschriften erhalten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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