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Schuldrechtsreform

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl I 3138) wurden das Schuldrecht und das Recht der Verjährung grundlegend reformiert. Der Gesetzgeber modernisierte die Abschnitte zu den Leistungsstörungen und zum Kaufvertrag, außerdem wurden die Vorschriften zum Werkvertrag angepasst. Zahlreiche Nebengesetze (AGB-Gesetz, Haustürwiderrufs-Gesetz (Haustürgeschäft), Verbraucherkredit-Gesetz, Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz (Teilzeit-Wohnrecht), Fernabsatz-Gesetz (Fernabsatzgeschäft) wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Auch haben alle Paragraphen amtliche Überschriften erhalten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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