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Schwerpunktstreik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilstreik; Streik, der einzelne Abteilungen eines Betriebes erfasst, i.d.R. solche, die die Arbeitsfähigkeit des ganzen Betriebs entscheidend beeinflussen. Bei Sch. in größerem Rahmen, auf Verbandsebene, werden Betriebe in Schlüsselpositionen (z.B. Zulieferbetrieb für elektronische Teile in der Automobilbranche) bestreikt. Die Arbeitgeberseite reagiert i.d.R. mit Abwehraussperrungen (Aussperrung).

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