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Selbstauskunft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Bankwesen neben der Einholung von Fremdauskünften (z.B. SCHUFA) übliche persönliche Erklärung desjenigen, über den die Auskunft gesucht wird. Im Kreditverkehr häufig Formblatt als Auskunft des Kreditsuchenden an den Kreditgeber über seine persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Selbstauskunft soll richtig und vollständig sein und bei Änderung der Verhältnisse berichtigt oder ergänzt werden.

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