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Servicewettbewerb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter Service versteht man Dienstleistungen eines Herstellers oder Händlers, die er seinem Abnehmer entweder im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produktes oder davon unabhängig als eigenes Gut anbietet. Service (z.B. Verkaufsberatung, Garantieleistungen) kann im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produktes gesehen werden (Bundle Theory). Insoweit steht der Service in engem Zusammenhang mit der Produktqualität und wirft im Hinblick auf die Steuerung des Wettbewerbsprozesses die gleichen Probleme wie der Qualitätswettbewerb auf (Transparenz, Rechenbarkeit und Verzögerungen bei der Anpassung). Davon unterschieden werden muss der Service, der unabhängig von dem Kauf eines Produktes vom Verkäufer oder von selbstständigen Serviceunternehmen angeboten wird (z.B. technischer Kundendienst). Insoweit ist Service unabhängig von der Produktqualität. Service bekommt dann den Charakter eines selbstständigen Gutes, für welches mit Preis, Qualität und Werbung Wettbewerb betrieben werden kann.

    Servicewettbewerb steht in engem Zusammenhang mit der Art der Güter. Er spielt nur eine Rolle bei technisch komplizierten Investitions- und Gebrauchsgütern sowie bestimmten Dienstleistungen (z.B. Banken und Versicherungen) und ist insofern - abgesehen von seiner Intensität - unabhängig von Marktform und Marktphase.

    Vgl. auch Preiswettbewerb, Nichtpreiswettbewerb.

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