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Sicherungsabtretung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sicherungszession; Forderungsabtretung zur Sicherung einer Forderung des Zessionars gegen den Zedenten. Die S. ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis (Treuhandschaft); der Treuhänder, hier der Zessionar, hat gegenüber dem Schuldner der abgetretenen Forderung, die volle Rechtsstellung des Gläubigers der abgetretenen Forderung, von dieser darf jedoch im Innenverhältnis zum Zedenten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung Gebrauch gemacht werden. Der Zessionar muss die Forderung zurückübertragen, wenn seine Forderung gegen den Zedenten erlischt. S. wird vielfach in Form der stillen Zession vorgenommen.

    Vgl. auch eigennützige Treuhandverhältnisse, Globalabtretung, Mantelzession.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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