Zitierfähige Version
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 13.05.2008 - 18:51
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 13.07.2009 - 14:08
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 17.09.2009 - 13:42
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 20.10.2010 - 09:29
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 21.02.2013 - 15:44
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 24.08.2017 - 16:21
- Revision von Sparer-Freibetrag vom 19.02.2018 - 15:29
Sparer-Freibetrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Begriff des Einkommensteuerrechts. Ein Freibetrag von 750 Euro bei Einzelveranlagung ( 1.500 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten), der bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten zu berücksichtigen ist (§ 20 IV EStG). Durch die Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 wurde der Sparer-Freibetrag durch einen Sparer-Pauschbetrag (§ 20 IX EStG) ersetzt. Dieser beläuft sich auf 801 Euro bei Einzelveranlagung (1.602 bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) und wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten abgezogen; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist damit ausgeschlossen.
Betreffend Sparer-Freibetrag vgl. auch Kapitalertragsteuer.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon