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Spargiroverkehr

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überweisungsverkehr der dt. Sparkassen, der 1909 aufgenommen wurde. Der Spargiroverkehr verfügt über das größte Gironetz, dem neben den Sparkassen alle kommunalen Kreditinstitute angeschlossen sind. Als regionale Zentralstellen dienen die Girozentralen (Landesbanken).

    Als Überweisungsformular dient ein dreiteiliger Durchschreibevordruck: Der mittlere Teil ist der Träger der Überweisung, er wird über die Kontostelle des Empfängers diesem zugestellt; der obere Teil ist der eigentliche Auftrag, der vom Auftraggeber unterschrieben werden muss.

    Der Überweisungsweg geht von Sparkasse A, wo der Auftraggeber sein Konto hat, zur Girozentrale X und von dort zum Konto des Empfängers bei der Sparkasse B. Liegen beide Sparkassen in verschiedenen Ländern, läuft die Abwicklung über beide Girozentralen in den betroffenen Ländern: Sparkasse A - Girozentrale X - Girozentrale Y - Sparkasse B.

    Ein Auftraggeber, der selbst kein Spargirokonto hat, kann durch Bareinzahlung mittels Zahlscheins eine Überweisung an den Inhaber eines Spargirokontos vornehmen.

    Neben dem normalen Spargiroverkehr ist ein Eilüberweisungsverkehr wie auch ein Eileinzugsverkehr entwickelt worden. Der Scheck- und der Wechsel-Inkassoverkehr werden in der allg. üblichen Form durchgeführt.

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