Spartentrennung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Trennung der VersicherungsspartenàLebensversicherung und substitutive Krankenversicherung von den übrigen Versicherungssparten in eigenen Rechtseinheiten. Die Erlaubnis zum Betrieb der Lebensversicherung und die Erlaubnis zum Betrieb anderer Versicherungssparten schließen einander aus. Das Gleiche gilt für die Erlaubnis zum Betrieb der substitutiven Krankenversicherung (§ 8 IV S. 2 VAG).
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Unfallversicherung Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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